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Beruf & Karriere

Im Geschäftsbereich der Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft gibt es viele interessante Tätigkeiten. Diese Tätigkeiten werden nachfolgend näher dargestellt.
Entsprechende Stellen werden auf dem Online-Portal "Karriere Bremen" veröffentlicht.
Sie können sich aber gerne auch eigeninitiativ bei uns bewerben; schicken Sie dazu bitte eine E-Mail mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) an personal@gensta.bremen.de.

Den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten obliegt die Strafverfolgung. Sie leiten das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, erheben die Anklage und vertreten sie in der Hauptverhandlung vor Gericht. Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte unterliegen dem Legalitätsprinzip: Sie sind nach der Strafprozessordnung verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, soweit zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.
Voraussetzung für die Einstellung als Staatsanwältin oder Staatsanwältin ist die Befähigung zum Richteramt. Die Besoldung erfolgt nach der Besoldungsordnung R.
Das Verfahren zur Einstellung von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten ist in einer Allgemeinen Verfügung der senatorischen Behörde für Justiz und Verfassung geregelt.

Wenn Sie nach erfolgreichem Bestehen des 1. Juristischen Staatsexamens Ihr Referendariat in Bremen absolvieren wollen, sind Sie uns herzlich willkommen. Alle relevanten Informationen finden Sie auf der Homepage des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen.

Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Wahlstation im Bereich der Kriminalwissenschaften zu absolvieren. Wenn Sie Interesse haben, schicken Sie bitte eine E-Mail mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) an personal@gensta.bremen.de.

Und sollten Sie Interesse haben, bereits während Ihres Referendariats eigenständig für die Bremer (Straf-)Justiz tätig zu werden, bieten wir Ihnen eine Stelle als Justizassistenz bei der Staatsanwaltschaft Bremen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Homepage der Senatorin für Justiz und Verfassung.

Die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte sind ebenso wie die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für die Strafverfolgung zuständig: Auch sie leiten strafrechtliche Ermittlungsverfahren, erheben Anklage und vertreten sie in der Hauptverhandlung vor Gericht. Die Zuständigkeit der Amtsanwältinnen und Amtsanwälte ist dabei auf die Verfolgung bestimmter Straftatbestände beschränkt. Zudem vertreten Amtsanwältinnen und Amtsanwälte die Staatsanwaltschaft nur in den Verhandlungen bei den Amtsgerichten.
Voraussetzung für die Berufung als Amtsanwältin oder Amtsanwalt ist die bestandene Rechtspflegerprüfung und das erfolgreiche Absolvieren einer 15-monatigen Zusatzausbildung. Die Zulassung zu dieser Zusatzausbildung erfolgt für das Land Bremen durch die Generalstaatsanwältin in Bremen. Gelegentlich werden auch Volljuristinnen und Volljuristen als Amtsanwältin oder Amtsanwalt eingestellt.
Als Beamtinnen und Beamte des gehobenen Justizdienstes erhalten Amtsanwältinnen und Amtsanwälte eine Besoldung nach der Besoldungsordnung A (Besoldungsgruppen A 12 bis A 13 ein-schließlich Amtszulage).

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind bei der Staatsanwaltschaft insbesondere für die Aufgaben der Strafvollstreckung zuständig. Als „Dezernentinnen und Dezernenten des Vollstreckungsverfahrens“ veranlassen sie zum Beispiel die Ladungen zur Verbüßung von Freiheitsstrafen, treiben die Geldstrafen bei, gewähren Ratenzahlungen oder Stundungen. Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger haben aber noch andere Aufgaben: Gemeinsam mit den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sorgen sie dafür, dass Straftaten sich nicht lohnen, indem sie beschuldigten Personen oder Dritten das wegnehmen, was diese durch oder für die Straftaten erlangt haben. Zugleich entschädigen sie die Verletzten, sofern diesen durch die jeweilige Straftat ein Anspruch auf Rückgewähr des Taterlangten oder auf Ersatz des Wertes des Erlangten erwachsen ist.
Um als Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger eingestellt zu werden, bedarf es einer dreijährigen Ausbildung (Fachhochschulstudium). Die Einstellung von Auszubildenden wird für das Land Bremen durch das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen vorgenommen. Voraussetzung für die Einstellung als Auszubildende/r, die regelmäßig im Spätsommer eines Jahres vorgenommen wird, ist die Hochschul- oder Fachhochschulreife. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen zum Thema Ausbildung.
Als Beamtinnen und Beamte des gehobenen Justizdienstes werden die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nach der Besoldungsordnung A besoldet (Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 einschließlich Amtszulage).

Justizfachangestellte sind in den Service-Einheiten der Staatsanwaltschaften tätig. Sie nehmen büroorganisatorische, rechtsanwendende und sachbearbeitende / verwaltende Aufgaben (insbesondere als sogenannte Urkundsbeamte der Geschäftsstelle) wahr und arbeiten eng mit den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Amtsanwältinnen und Amtsanwälten sowie den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern zusammen. Sie kümmern sie um die gesamte Abwicklung der Ermittlungsermittlungsverfahren, um den Schriftverkehr, die Digitalisierung der Akten oder die Abrechnung der Verfahrenskosten.
Justizfachangestellte durchlaufen eine dreijährige Ausbildung. Die Einstellung von Auszubildenden wird für das Land Bremen durch das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen vorgenommen. Einstellungsvoraussetzung ist der Realschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand. Termin für die Einstellung ist regelmäßig im Spätsommer eines Jahres. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen unter Informationen / Justizfachangestellte.
Die Justizfachangestellten erhalten eine Vergütung nach den tarifrechtlichen Vorschriften (TV-L). Die Beamtinnen und Beamten dieser Berufsgruppe werden nach der Besoldungsordnung A besoldet (Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 einschließlich Amtszulage). Eine Einstellung als Auszubildender im Beamtenverhältnis für den mittleren Justizdienst wird im Land Bremen gegenwärtig nicht vorgenommen.
Eine Einstellung als Justizfachangestellte kommt darüber hinaus im Einzelfall auch für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte in Betracht. Wenn Sie Interesse haben: Fragen Sie gerne nach!