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Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,

als Leiterin der Generalstaatsanwaltschaft Bremen begrüße ich Sie sehr herzlich auf unserer Homepage!
Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen ist eine sogenannte Mittelbehörde zwischen der Staatsanwaltschaft Bremen und der senatorischen Behörde für Justiz und Verfassung.
Wir haben ein breites Aufgabenspektrum: Als dienstvorgesetzter Behörde der Staatsanwaltschaft Bremen obliegt es uns, für eine konsequente Strafverfolgung und Strafvollstreckung im Land Bremen zu sorgen. Als „Staatsanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht“ nehmen wir zu allen Ermittlungs- und Strafverfahren fachlich Stellung, in denen das Hanseatische Oberlandesgericht eine Entscheidung zu treffen hat. Zugleich üben wir in einem sehr eingeschränkten Umfang auch eigene Ermittlungstätigkeiten aus; in Bremen betrifft das insbesondere bestimmte berufsrechtliche Verfahren, im Einzelfall können auch Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft übernommen werden. Eine weitere wichtige Aufgabe betrifft den Bereich der internationalen Rechtshilfe. Und schließlich obliegen uns als oberster Fachbehörde der Strafverfolgung in Bremen ganz verschiedene Verwaltungsaufgaben; da-runter fallen Personal-, Fortbildungs- und Haushaltsthemen sowie insbesondere, die Belange der staatsanwaltschaftlichen Praxis in Gesetzesvorhaben einzubringen, zu rechtspolitischen Fragen aus fachlicher Sicht Stellung zu nehmen oder aus Sicht der Strafverfolgungspraxis notwendig erscheinende gesetzliche Änderungen gegenüber der senatorischen Behörde für Justiz und Verfassung anzuregen.
Nähere Informationen zur Generalstaatsanwaltschaft Bremen, unseren Aufgaben und zu einzelnen Themen finden Sie auf den weiteren Seiten unserer Homepage. Über aktuelle Ereignisse informieren wir Sie zudem mit unseren Pressemitteilungen.

Mit besten Grüßen

Dr. Wiebke Reitemeier